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Datenschutzerklärung

Dieses Portal für die Zufahrts- und Parkplatzgenehmigungen Seiser Alm wird gemeinsam von der Marktgemeinde Kastelruth und der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol betrieben. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt jeweils im Verantwortungsbereich der beiden Stellen auf Grundlage der EU-Verordnung 2016/679 (DSGVO).

Nachfolgend finden Sie die Datenschutzinformationen der beiden Verantwortlichen:

Information gemäß Artikel 12, 13 und 14 der EU-Verordnung 2016/679, PARKPLATZGENEHMIGUNGEN und FAHRGENEHMIGUNGEN

Datenschutz-Hinweis Gemeinde Kastelruth

Das Dokument informiert gemäß DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gemeinde Kastelruth im Zusammenhang mit Parkplatz- und Fahrgenehmigungen, einschließlich Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechten.

Beschreibung

Im Sinne und für die Zwecke der betreffenden Verordnung zum Thema „Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten" ist die Gemeinde Kastelruth als Verantwortlicher der Datenverarbeitung (im Folgenden "Gemeinde" oder "Verantwortlicher") verpflichtet, einige Informationen zu den „betroffene Personen" – zu erteilen.

Die sich im Besitz des Verantwortlichen befindlichen Daten werden normalerweise direkt bei den betroffenen Personen und gelegentlich auch bei Dritten erhoben.

Für den Fall, dass die personenbezogenen Daten des Betroffenen nicht direkt bei ihm erhoben werden, informiert der Verantwortliche, gemäß Art. 14 Buchst. g) der Verordnung, dass keine auf einer automatisierten Entscheidung beruhende Verarbeitung, einschließlich des Profilings i.S. des Art. 22 Abs. 1 und 4, durchgeführt wird.

Zwecke der Datenverarbeitung

Die Daten werden zum Zweck der Erteilung von Genehmigungen für Parkplatzreservierung und zum Zwecke der Erteilung von Fahrgenehmigungen verarbeitet, mit den folgenden Zwecken:

  1. Zwecke im Zusammenhang mit der Reservierung, Erteilung und Verwaltung von Parkplatzgenehmigungen und Fahrgenehmigungen;
  2. Zwecke im Zusammenhang mit Verpflichtungen durch nationale und/oder staatenübergreifende Gesetze oder Verordnungen, sowie Maßnahmen, die von nationalen oder staatenübergreifenden Körperschaften oder Behörden erlassen wurden;

Die Verarbeitung ist rechtmäßig im Sinne von Artikel 6, Buchstaben b), c) und e) der EU Verordnung 2016/679.

Verarbeitungsmethoden

Die Daten werden mit informatischen Systemen und/oder in händischer Form verarbeitet, jedenfalls mittels geeigneter Verfahren, welche die Sicherheit und Vertraulichkeit und die Verfügbarkeit derselben gewährleisten.

Die Zustimmung der betroffenen Personen ist für die oben genannten Zwecke nicht erforderlich.

Die Mitteilung der Daten

ist obligatorisch und bedarf nicht der Zustimmung der betroffenen Personen.

Die fehlende Mitteilung der Daten

hat zur Folge, dass Gesetzespflichten missachtet werden und/oder dass diese Verwaltung daran gehindert wird, den von den betroffenen Personen eingereichten Anträgen zu entsprechen.

Die Daten können mitgeteilt werden

Rechtssubjekten (Ämtern, Körperschaften und Organen der öffentlichen Verwaltung, Betrieben oder Einrichtungen), welche im Sinne der Bestimmungen verpflichtet sind, diese zu kennen, oder diese kennen dürfen, sowie jenen Personen, die Inhaber des Aktenzugriffsrechtes oder des allgemeinen Bürgerzugangs sind. Im Falle von besonderen personenbezogenen Daten und/oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten erfolgt die Mitteilung an die in der Verordnung für die Verarbeitung von sensiblen und Gerichtsdaten (Maßnahme der Datenschutzbehörde vom 30.05.2005) angegebenen Rechtssubjekte und in den dort angeführten Formen.

Die Daten können

vom Verantwortlichen, von den Auftragsverarbeitern, dem Datenschutzbeauftragten, den Beauftragten für die Verarbeitung personenbezogener Daten und vom Systemverwalter dieser Verwaltung zur Kenntnis genommen werden.

Die Daten werden

ausschließlich in dem von den Bestimmungen erlaubten Rahmen verbreitet.

Zeitliche Dauer der Datenverarbeitungen und der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Speicherung personenbezogener Daten erfolgt für folgende Zeiträume:

  • 24 Stunden nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Genehmigung für die Daten zu den Parkplatzreservierungen;
  • 24 Stunden nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Fahrgenehmigung für die Daten der Gäste von Beherbergungsbetrieben;
  • Bei langfristigen Fahrgenehmigungen werden die Daten zur Erstellung des persönlichen Profils auf dem Portal sowie die Fahrzeugdaten bis auf Antrag auf Löschung oder nach einem Jahr Inaktivität des Betroffenen auf dem Profil gespeichert;
  • Bei langfristigen Fahrgenehmigungen werden die Daten zu Vor- und Nachnamen sowie zum Kennzeichen der Fahrzeuge 30 Tage nach Ablauf der Fahrgenehmigung gelöscht.

Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist die Gemeinde Kastelruth, mit Sitz in Kastelruth (BZ) Krausenplatz 1. E-Mail info@gemeinde.kastelruth.bz.it ;

Auftragsverarbeiter der personenbezogenen Daten ist die Gemeindesekretärin Evi Oberhuber, mit Domizil für dieses Amt am Sitz des Verantwortlichen.

Datenschutzbeauftragter ist RA Paolo Recla, mit Domizil für dieses Amt am Sitz dieser Verwaltung. PEC: paolorecla.dpo@legalmail.it

Rechte der betroffenen Personen

Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass die Art. 15 bis 22 der EU-Verordnung den betroffenen Personen besondere Rechte verleihen. Insbesondere können die Betroffenen vom Verantwortlichen in Bezug auf dieeigenen personenbezogenen Daten einfordern: das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 13, Abs. 2, Buchst. d), das Auskunftsrecht (Art. 15); das Recht auf Berichtigung (Art. 16); das Recht auf Löschung - Recht auf Vergessenwerden (Art. 17); das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18); die Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung (Art. 19); die Datenübertragbarkeit (Art. 20); das Widerspruchsrecht (Art. 21) und den Ausschluss automatisierter Entscheidungsprozesse einschließlich Profiling (Art. 22).

Download Datei

Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO)

Datenschutz-Hinweis Autonome Provinz Bozen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Autonome Provinz Bozen, Silvius-Magnago-Platz Nr. 1, Landhaus 1, 39100, Bozen,
E-Mail: generalsekretariat@provinz.bz.it
PEC: adm@pec.prov.bz.it

Datenschutzbeauftragte (DSB)

Die Kontaktdaten der DSB der Autonomen Provinz Bozen sind folgende:
E-Mail: dsb@provinz.bz.it
PEC: rpd_dsb@pec.prov.bz.it

Zwecke der Verarbeitung

Die von der betreffenden Person übermittelten Daten werden vom dazu befugten Landespersonal, auch in elektronischer Form, zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6, Abs. 1, Buch. E) DSGVO) im Sinne von den Durchführungsbestimmungen des übergemeindlichen Gebietsplans Seiser Alm (Art. 2, Abs. 2, Buch. B, Art. 8, Abs. 3, Buch. A, E, F, G, H, I, L und Art. 9, Abs. 7), genehmigt mit dem Dekret des Landeshauptmannes vom 10. Februar 1992, Nr. 269/V/81 in geltender Fassung, aus öffentlichen Gründen von relevantem Interesse gemäß Artikel 2-sexies, Absatz 2, Buchst. dd) und 2-octies, Absatz 3, Buchst. a) des GvD Nr. 196/2003, welche im Verarbeitungstätigkeitsverzeichnis angegeben wurden, verarbeitet. Im Besonderen werden die Daten unter Bezugnahme auf die oben genannten Durchführungsbestimmungen zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  1. Erteilung von Genehmigungen für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen sportlicher oder kultureller Art;
  2. Erteilung von Genehmigungen nur bei Diensteinsätzen für Verwalter und Beamte des Landes und des Staates, die Jagd- und Fischereiaufseher des Gebietes und die vereidigten Aufsichtspersonen, die ihren Dienst im Schutzgebiet versehen;
  3. Erteilung von Genehmigungen für die Zufahrt und/oder die Durchfahrt für Lieferanten und Vertreter, Eigentümer von Gebäuden, Wäldern, Wiesen, Weiden und Vieh, Imker, Angestellte von Geschäften, Dienstleistungsbetrieben und Aufstiegsanlagen;
  4. Erteilung von Genehmigungen für die Zufahrt und/oder die Durchfahrt für Arbeiter für die Heuarbeit und landwirtschaftliche Arbeiter, Handwerker und Techniker sowie Angestellte von Fremdenverkehrsbetrieben;
  5. Erteilung von Genehmigungen für die Zufahrt und/oder die Durchfahrt für Jäger und Gamsjagdbegleiter, Jagdrevierleiter und Fischwasserbewirtschafter, Personen, die in verschiedener Funktion an der Verwaltung der Wildfauna und des Wildbestandes beteiligt sind, sowie Personen mit Sondergenehmigung von ISPRA;
  6. Erteilung von Genehmigungen für die Zufahrt und/oder die Durchfahrt für bestimmte Kategorien von zugelassenen Raupenfahrzeugen;
  7. Erteilung von Genehmigungen für die Zufahrt und/oder die Durchfahrt für Gäste der Gastbetriebe oder „Urlaub auf dem Bauernhof";
  8. Erteilung von Genehmigungen zum Parken sowie für die Zufahrt und/oder die Durchfahrt für gehbehinderte Invaliden;
  9. Erteilung von Genehmigungen zum Parken von Kraftfahrzeugen anlässlich der oben genannten Veranstaltungen.

Die auf diese Genehmigungen anwendbaren Bedingungen sind in den oben genannten Durchführungsbestimmungen festgelegt.

Wenn es die europäische, nationale oder die Landesgesetzgebung vorsieht, können auch Daten zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken verarbeitet werden, vorbehaltlich der Anwendung geeigneter Garantien wie Datenminimierung, Pseudonymisierung oder Anonymisierung gemäß Artikel 89 der DSGVO.

Für die Verfahren im Zusammenhang mit den Genehmigungen gemäß Art. 2, Abs. 2, Buch. B, Art. 8, Abs. 3, Buch. A und Art. 9, Abs. 7 der Durchführungsbestimmungen des Gebietsplans Seiser Alm, ist die mit der Verarbeitung betraute Person der Direktor/die Direktorin pro tempore der Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung an seinem/ihrem Dienstsitz.

Für die Verfahren im Zusammenhang mit den Genehmigungen gemäß Art. 8, Abs. 3, Buch. E, F, G, H, I, L der Durchführungsbestimmungen des Gebietsplans Seiser Alm, ist die mit der Verarbeitung betraute Person der Direktor/die Direktorin pro tempore des Forstinspektorats Brixen an seinem/ihrem Dienstsitz.

Die Mitteilung der Daten ist unerlässlich, damit die beantragten Verwaltungsaufgaben erledigt werden können. Wird die Bereitstellung der Daten verweigert, können die eingegangenen Anträge und Anfragen nicht bearbeitet werden.

Mitteilung und Datenempfänger

Die Daten können folgenden anderen öffentlichen Rechtsträgern wie Ämtern, Körperschaften und Organen der öffentlichen Verwaltung, Betrieben oder Einrichtungen, welche im Sinne der Bestimmungen verpflichtet sind, diese zu kennen, oder diese kennen dürfen, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen im Rahmen der eingeleiteten Verfahren mitgeteilt werden.

Weitergegeben können die Daten auch an:

  1. weiteren Rechtsträger, die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Verwaltung des informationstechnischen Systems der Landesverwaltung und/oder der institutionellen Website des Landes, auch durch Cloud Computing, erbringen. Der Cloud Provider Microsoft Italien GmbH, welcher Dienstleister der Office365 Suite ist, hat sich aufgrund des bestehenden Vertrags verpflichtet, personenbezogene Daten nicht außerhalb der Europäischen Union und der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Lichtenstein) , ohne die vom Abschnitt V der Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 geeigneten vorgesehenen Garantien zu übermitteln;
  2. an Personen oder Stellen, die Dienstleistungen für die Verwaltung, den Betrieb und die Wartung des digitalen Systems erbringen, das die Verkehrsregelung im Landschaftsschutzgebiet und auf der Zufahrtsstraße zum Hochplateau von der Örtlichkeit St. Valentin bis zur Grenze des Schutzgebietes ermöglicht;
  3. Institute oder Forschungseinrichtungen, bei denen sich der Zweck der Statistik oder der wissenschaftlichen Forschung aus der Satzung der Einrichtung ergibt.

Diese handeln entweder als externe Auftragsverarbeiter oder in vollständiger Autonomie als unabhängige Verantwortliche.

Datenübermittlungen

Es werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten an Drittländer übermittelt.

Verbreitung

Ist die Verbreitung der Daten unerlässlich, um bestimmte von der geltenden Rechtsordnung vorgesehene Veröffentlichungspflichten zu erfüllen, bleiben die von gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Garantien zum Schutz der personenbezogenen Daten der betroffenen Person unberührt.

Dauer

Die Daten werden so lange gespeichert, als sie zur Erfüllung der in den Bereichen Abgaben, Buchhaltung und Verwaltung geltenden rechtlichen Verpflichtungen benötigt werden. Die personenbezogenen Daten werden für folgende Zeiträume gespeichert:

  • 24 Stunden nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Genehmigung für die Zwecke gemäß den oben genannten Punkten 1, 2 und 7;
  • Bei langfristigen Genehmigungen gemäß den oben genannten Punkten 3, 4, 5, 6, 8 und 9 werden die Daten zur Erstellung des persönlichen Profils auf dem Portal sowie die Fahrzeugdaten bis auf Antrag auf Löschung oder nach einem Jahr Inaktivität des Betroffenen auf dem Profil gespeichert. Die Daten zu Vor- und Nachnamen sowie zum Kennzeichen der Fahrzeuge werden 30 Tage nach Ablauf der Fahrgenehmigung gelöscht.

Automatisierte Entscheidungsfindung

Die Verarbeitung der Daten stützt sich nicht auf eine automatisierte Entscheidungsfindung.

Rechte der betroffenen Person

Gemäß den geltenden Bestimmungen erhält die betroffene Person auf Antrag jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten und es steht ihr das Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu; sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann sie sich der Verarbeitung widersetzen oder die Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Webseite der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol, im Bereich Transparente Verwaltung - Weitere Inhalte - Zusätzliche Informationen zur Verfügung.

Rechtsbehelfe

Erhält die betroffene Person auf ihren Antrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Eingang − diese Frist kann um weitere 60 Tage verlängert werden, wenn dies wegen der Komplexität oder wegen der hohen Anzahl von Anträgen erforderlich ist – eine Rückmeldung, kann sie Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Rekurs bei Gericht einlegen.

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