Erklärung
Zufahrtsregelung
Die Zufahrt zur Seiser Alm ist aufgrund der Bestimmungen zum Übergemeindlichen Landschaftsplan beschränkt. Die Zufahrtsberechtigung gilt ausschließlich für den genehmigten Zweck, Zeitraum, das angegebene Fahrzeug und die freigegebenen Strecken.
Bei unvollständigen oder falschen Angaben kann:
- die Zufahrtsberechtigung abgelehnt bzw. nicht freigegeben werden,
- eine erteilte Zufahrtsberechtigung widerrufen werden,
- der Zugang zum Portal gesperrt werden.