Zufahrtsberechtigungen für die Seiser Alm

Willkommen auf der offiziellen Website zur Verwaltung der Zufahrtsberechtigungen für die Seiser Alm.

Diese Plattform wurde eingerichtet, damit nachweislich berechtigte Personen, Betriebe sowie Institutionen Zufahrtsberechtigungen online anmelden und verwalten können.

Registrierung aktuell noch nicht möglich

Die Registrierung ist derzeit noch nicht verfügbar. Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald das Portal freigeschaltet wird.

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Anlegen des Benutzerprofils

Registrierung

Für eine Registrierung ist das Vorhandensein einer Voraussetzung wie im Art. 8 „Verkehrsregelung“ der Durchführungsbestimmungen zum Übergemeindlichen Landschaftsplan Seiser Alm – D.LH. Nr. 259/V/81 vom 10.02.1992 vorgesehen, notwendig.

Für die Registrierung sind folgende Schritte notwendig:

  • Schritt 1: Angabe der personenbezogenen bzw. betrieblichen Daten, E-Mail-Adresse, Zustimmung zu den Datenschutzbestimmungen
  • Schritt 2: Verifizierung der Mailadresse – bei korrekter E-Mail-Adresse erhält man eine E-Mail mit einem Link
  • Schritt 3: über den Link kann das Passwort gesetzt werden
  • Schritt 4: Daten im Profil vervollständigen – Eingabe Telefonnr., Adresse, ...
Nach erfolgter Registierung

Anmeldung

Sobald Sie ein Benutzerprofil angelegt haben, können Sie sich hier mit Ihren persönlichen Zugangsdaten anmelden.
Nach der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit alle notwendigen Eingaben für eine Berechtigung vorzunehmen:

  • Daten zu den Fahrzeugen eingeben und die jeweiligen Fahrzeugscheine hinterlegen
  • Kategorie für die Berechtigung auswählen (siehe dazu auch die Angaben auf der bisherigen Fahrgenehmigung)
  • je nach Kategorie notwendige Dokumente hinterlegen (z.B. Lafisbogen, Arbeitsvertrag, usw.)
  • bestehenden Zufahrtsberechtigungen einsehen und bei Bedarf verlängern
  • das Benutzerprofil unter Profileinstellungen aktualisieren
Weitere Schritte

Erhalt der Zufahrtsberechtigung und Durchfahrt

Nach Prüfung und Freigabe durch das zuständige Amt wird die Zufahrtsberechtigung als PDF an die hinterlegte E-Mail verschickt und das Fahrzeug für die Durchfahrt registriert.

Sollte die Ampelanlage Ihr Fahrzeug nicht erkennen, z.B. aufgrund eines stark verschmutztem Kennzeichens oder überhöhter Geschwindigkeit bei der Durchfahrt kann der QR-Code auf der Zufahrtsberechtigung vor Ort gescannt werden und die Durchfahrt wird ermöglicht.

Zufahrtsregelung

Hilfe

Sollten Sie Fragen zur Registrierung, Eingabe oder zu den geltenden Regelungen haben, steht Ihnen die zuständige Stelle während der offiziellen Amtszeiten gerne zur Verfügung.

Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die Online-Funktionen dieses Portals, um eine rasche und effiziente Bearbeitung zu gewährleisten.

Erklärung

Zufahrtsregelung


Die Zufahrt zur Seiser Alm ist aufgrund der Bestimmungen zum Übergemeindlichen Landschaftsplan beschränkt. Die Zufahrtsberechtigung gilt ausschließlich für den genehmigten Zweck, Zeitraum, das angegebene Fahrzeug und die freigegebenen Strecken.
Bei unvollständigen oder falschen Angaben kann:

  • die Zufahrtsberechtigung abgelehnt bzw. nicht freigegeben werden, 
  • eine erteilte Zufahrtsberechtigung widerrufen werden,
  • der Zugang zum Portal gesperrt werden.

 

FAQ

Fragen zum Portal / Zufahrtsberechtigungen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Registrierung, Eingaben für den Erhalt der Zufahrtsberechtigung und die Zufahrtsregelung zur Seiser Alm. Lesen Sie die Hinweise sorgfältig durch – so können Sie Ihre Eingaben korrekt vorbereiten und eine rasche Bearbeitung unterstützen.

Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, hilft Ihnen die zuständige Stelle während der Amtszeiten gerne weiter.

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