Zufahrtsberechtigungen

Benötigen Sie Hilfe?

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Kontaktinformationen und Anlaufstellen rund um das Portal „Zufahrtsberechtigungen Seiser Alm“. Wenn Sie Fragen zur Registrierung, Eingabe der Daten und Informationen für das Erkennungszeichen oder zu den geltenden Regelungen haben, wenden Sie sich bitte während der Amtszeiten an die zuständige Stelle. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit die Online-Funktionen des Portals, um eine rasche und effiziente Bearbeitung zu unterstützen.

Kontakt

Kontakte per Telefon und Mail

Hier finden Sie die direkten Kontaktdaten der zuständigen Stellen – je nach Ihrem Anliegen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Kastelruth oder an die entsprechenden Ämter der Autonomen Provinz Bozen. Bitte wählen Sie den für Sie relevanten Kontakt aus und nehmen Sie ausschließlich während der jeweiligen Amtszeiten Kontakt auf.

Kontakt

Gemeinde Kastelruth

Die Gemeinde Kastelruth ist für alle Zufahrtsberechtigungen zuständig – mit Ausnahme der Kategorien, die der Forst- oder der Landesbehörde unterliegen (siehe unten)

Öffnungszeiten Gemeinde

  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr, 14:30 – 16:00 Uhr
  • Samstag, Sonntag: geschlossen
Kontakt

Forstdienst

Für folgende Kategorien ist ausschließlich der Forstdienst zuständig:

  • Jäger 
  • Imker
  • Weidetierhalter auf öffentlichen und privaten Weiden 
  • Waldbesitzer 

 

Öffnungszeiten Forstdienst

  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 07:30 – 10:00 Uhr
  • Samstag, Sonntag: geschlossen
Kontakt

Amt für Natur

Für folgende Kategorien ist ausschließlich das Amt für Natur zuständig:

  • Veranstaltungen
  • Vereidigte Aufsichtsorgane
  • Verwalter und Beamte des Landes und Staates
  • Personen mit einer speziellen ISPRA-Genehmigung

Öffnungszeiten Amt für Natur

  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
  • Samstag, Sonntag: geschlossen